Ist der 3. Oktober ein gesetzlicher Feiertag?
Ja, und zwar in allen 16 Ländern. Grundlage ist der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aus dem Jahr 1990. In Artikel 2 legt er zuerst Berlin als Hauptstadt fest. Absatz 2 bestimmt dann den Feiertag:
Wortlaut: Artikel 2 Absatz 2 Einigungsvertrag
„Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“
Das ist eine Ausnahme. Laut Bundesministerium des Innern ist die Festlegung von Feiertagen in Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Neujahr, Ostermontag, die Weihnachtsfeiertage und alle anderen Feiertage beruhen deshalb auf den Feiertagsgesetzen der Länder. Das erklärt auch, warum zum Beispiel der Reformationstag oder Allerheiligen nur in einem Teil der Länder arbeitsfrei sind. Der Tag der Deutschen Einheit ist nach Angaben des Ministeriums der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag.
Das Datum erinnert an den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990. Durch den Einigungsvertrag wurde der Tag zum nationalen Feiertag. Er gehört damit zur Staatssymbolik der Bundesrepublik. Vor 1990 war der 17. Juni der nationale Feiertag der Bundesrepublik. Er erinnerte an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953. Mehr zur Vorgeschichte lesen Sie im Beitrag zur Deutschen Wiedervereinigung.
Beflaggung von Bundesgebäuden
Der 3. Oktober ist ein regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag. Das regelt der Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005. Er gilt für die Dienstgebäude der Behörden und Dienststellen des Bundes. Erfasst sind außerdem die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Bundesaufsicht. Weitere feste Beflaggungstage sind unter anderem der 27. Januar, der 1. Mai, der 9. Mai, der 23. Mai, der 17. Juni, der 20. Juli und der Volkstrauertag. Die Länder regeln die Beflaggung ihrer eigenen Gebäude selbst.
Feiertag am Samstag: Was gilt für Beschäftigte?
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Dieser Abschnitt erklärt die gesetzlichen Grundregeln. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regeln enthalten. Wenn es um Ihren Einzelfall geht, fragen Sie Ihren Betriebs- oder Personalrat, Ihre Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kein Ersatzfeiertag am Montag
Das Gesetz nennt ein festes Datum: „Der 3. Oktober“. In manchen anderen Staaten wird ein Feiertag auf einen Werktag verschoben, wenn er auf ein Wochenende fällt. In Deutschland ist das nicht vorgesehen. Der Feiertag bleibt also am Samstag, 3. Oktober 2026. Montag, 5. Oktober 2026, ist ein ganz normaler Arbeitstag. Zuletzt fiel der Tag der Deutschen Einheit 2020 auf einen Samstag. 2027 liegt er auf einem Sonntag, 2028 auf einem Dienstag.
Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag
Wie Beschäftigte an Feiertagen bezahlt werden, regelt § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG):
„Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
Entscheidend ist also, ob wegen des Feiertags Arbeit ausfällt. Wer ohnehin nur montags bis freitags arbeitet, hätte am Samstag nicht gearbeitet. Es fällt also keine Arbeitszeit aus. Das Gehalt bleibt gleich, einen Anspruch auf einen Ersatztag oder zusätzliche Bezahlung gibt es aber nicht. Das Gesetz sieht keinen Ausgleich für Feiertage am Wochenende vor. Einen Ausgleich kann es nur geben, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ihn ausdrücklich vorsehen.
Regelmäßige Samstagsarbeit
Anders ist es, wenn der Samstag für Sie ein normaler Arbeitstag wäre, etwa bei einer Sechs-Tage-Woche oder einem festen Samstagsdienst. Fällt die Arbeit dann wegen des Feiertags aus, bekommen Sie Ihr Entgelt so, als hätten Sie gearbeitet. Nacharbeiten müssen Sie die ausgefallenen Stunden nicht. Eine Ausnahme regelt § 2 Abs. 3 EFZG: Wer am letzten Arbeitstag vor dem Feiertag oder am ersten Arbeitstag danach unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag.
Schwieriger ist es in Schicht- und Rollsystemen. Dort kommt es darauf an, ob die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt oder weil der Dienstplan ohnehin einen freien Tag vorsieht. Oft enthalten Tarifverträge dafür eigene Regeln. Auch beim Urlaub zählt der Feiertag nicht mit. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz gelten als Werktage „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“. Wenn Ihr Urlaub nach Werktagen einschließlich Samstag berechnet wird, kostet der 3. Oktober 2026 also keinen Urlaubstag.
Arbeiten am 3. Oktober: Verbot, Ausnahmen, Ersatzruhetag
Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot. § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lautet: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ § 10 ArbZG macht davon Ausnahmen, aber nur, wenn die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Beispiele aus dem Katalog:
- Not- und Rettungsdienste sowie Feuerwehr, Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung und Pflege,
- Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie Musik, Theater, Film, Sport, Freizeit und Museen,
- Rundfunk und Presse, Messen, Märkte und Volksfeste,
- Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung,
- Landwirtschaft und Tierhaltung sowie Bewachung von Betriebsanlagen.
Wer an einem Feiertag arbeitet, bekommt dafür eine freie Zeit als Ausgleich. Das regelt § 11 Abs. 3 ArbZG. Fällt der Feiertag auf einen Werktag, muss der Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Arbeitstag selbst zählt zu diesem Zeitraum. Der Samstag ist rechtlich ein Werktag, deshalb gilt für den 3. Oktober 2026 die Acht-Wochen-Frist. Für Arbeit an einem Sonntag gilt eine kürzere Frist von zwei Wochen. Außerdem müssen nach § 11 Abs. 1 ArbZG mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Feiertagszuschlag: Anspruch und Steuerfreiheit
Viele gehen davon aus, dass es für Feiertagsarbeit automatisch einen Zuschlag gibt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2006 entschieden, dass sich ein solcher Zuschlag nicht aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt (Urteil vom 11. Januar 2006, Az. 5 AZR 97/05, zitiert bei lohn-info.de). Das Gesetz sieht als Ausgleich den Ersatzruhetag vor. Anders ist es bei Nachtarbeit: Hier verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag, wenn es keine tarifliche Regelung gibt. Einen Feiertagszuschlag gibt es daher nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung ihn vorsehen.
Steuerfrei nach § 3b EStG
Wird ein Zuschlag gezahlt, ist er bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei. Maßgeblich ist § 3b Einkommensteuergesetz. Die Sätze beziehen sich auf den Grundlohn:
| Arbeitszeit | Steuerfrei bis |
|---|---|
| Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) | 25 % des Grundlohns |
| Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr, wenn vor 0 Uhr begonnen | 40 % des Grundlohns |
| Sonntagsarbeit | 50 % des Grundlohns |
| Gesetzliche Feiertage, z. B. 3. Oktober (0 bis 24 Uhr) | 125 % des Grundlohns |
| 31. Dezember ab 14 Uhr | 125 % des Grundlohns |
| 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 150 % des Grundlohns |
Dabei gelten einige Bedingungen:
- Tatsächlich geleistete Arbeit: Nur Zuschläge für wirklich geleistete Arbeit sind steuerfrei. Sie müssen außerdem neben dem Grundlohn gezahlt werden. Das Entgelt für einen arbeitsfreien Feiertag gehört nicht dazu.
- Grundlohn höchstens 50 Euro: Der Grundlohn wird in einen Stundenlohn umgerechnet. Für die Steuerfreiheit zählen davon höchstens 50 Euro je Stunde.
- Ort der Arbeitsstätte: Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte. Das spielt beim Reformationstag oder bei Allerheiligen eine Rolle, beim 3. Oktober nicht.
- Nachtarbeit über Mitternacht: Beginnt eine Nachtschicht am Feiertag vor 0 Uhr, gilt auch die Arbeit von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch als Feiertagsarbeit.
- Keine Doppelung: Sonntags- und Feiertagszuschlag werden nicht addiert. Der Nachtzuschlag kann dagegen hinzukommen.
Für die Sozialversicherung gilt eine niedrigere Grenze. Beitragsfrei sind steuerfreie Zuschläge nur, soweit der zugrunde liegende Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt.
Rechenbeispiel (vereinfacht)
Eine Beschäftigte mit 20 Euro Grundlohn pro Stunde arbeitet am Samstag, 3. Oktober 2026, acht Stunden. Steuerfrei ist ein Feiertagszuschlag bis 125 %, also bis 25 Euro je Stunde. Für den ganzen Tag sind das höchstens 200 Euro. Der Grundlohn liegt unter 25 Euro, deshalb ist der Zuschlag auch beitragsfrei. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ist, legt der Tarif- oder Arbeitsvertrag fest.
Geschäfte, Verkehr, Behörden und Post am 3. Oktober
Haben Geschäfte geöffnet?
In der Regel nicht. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den Ladenschluss zuständig. Nahezu alle haben eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen. Darin gilt, wie schon im früheren Bundesrecht: An Sonn- und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen. Supermärkte, Bekleidungsgeschäfte und Baumärkte haben am Samstag, 3. Oktober 2026, also zu.
Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich. Typisch sind:
- Apotheken (über den Notdienst),
- Tankstellen,
- Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und Flughäfen, vor allem für Reisebedarf,
- eine begrenzte Zahl von Stunden für Bäckereien, Blumen- und Zeitungsverkauf,
- Sonderregeln für Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte.
Die genauen Zeiten stehen im Ladenöffnungsgesetz Ihres Landes. Gaststätten und Hotels dürfen ihre Beschäftigten auch am Feiertag einsetzen (§ 10 ArbZG). Restaurants und Cafés haben daher häufig geöffnet.
Praxistipp: zwei Ruhetage hintereinander
2026 folgt auf den Feiertag direkt der Sonntag. Die meisten Geschäfte bleiben deshalb am 3. und 4. Oktober geschlossen. Erledigen Sie größere Einkäufe am besten bis Freitag, 2. Oktober 2026. Am Montag, 5. Oktober, öffnen die Läden wieder wie gewohnt.
Lkw-Fahrverbot an zwei Tagen
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot steht in § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Das gilt auch für Anhänger hinter Lkw. Erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern, einschließlich der Leerfahrten. Ausnahmen gelten unter anderem für den kombinierten Güterverkehr Schiene–Straße auf dem Weg zum oder vom Bahnhof (bis 200 Kilometer), für leicht verderbliche Waren wie frische Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse sowie für Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfe.
Der 3. Oktober steht in § 30 Abs. 4 StVO ausdrücklich in der Liste der Feiertage. 2026 gilt das Fahrverbot deshalb an zwei Tagen hintereinander: am Samstag, 3. Oktober, und am Sonntag, 4. Oktober. Ähnlich ist es beim Reformationstag, Samstag, 31. Oktober 2026. In den neun Ländern, in denen er Feiertag ist, gilt das Verbot ebenfalls. Für Pkw gilt dieses Fahrverbot nicht.
Schulen, Behörden und Banken
Weil der Feiertag auf einen Samstag fällt, ändert sich an Schulen im Wochenablauf nichts. Einen zusätzlichen unterrichtsfreien Tag gibt es nicht. Behörden und Bürgerämter bleiben in der Regel geschlossen, auch solche mit Sprechzeiten am Samstag. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste arbeiten wie an jedem Feiertag weiter. Bankfilialen haben an gesetzlichen Feiertagen in aller Regel geschlossen. Wann Überweisungen ausgeführt werden, richtet sich nach den Geschäftstagen Ihres Instituts.
Bei Fristen hilft § 193 BGB. Endet eine Frist auf einem Samstag, Sonntag oder einem am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an ihre Stelle der nächste Werktag. Eine zivilrechtliche Frist, die am 3. Oktober 2026 enden würde, endet demnach erst am Montag, 5. Oktober 2026.
Post und Pakete
Mit Brief- und Paketsendungen sollten Sie rund um das Feiertagswochenende mehr Zeit einplanen. DHL weist zum Beispiel darauf hin, dass der Service „Liefertag“ nicht für Sonn- und Feiertage gilt. Rechnen Sie bei Sendungen, die Sie am Freitag, 2. Oktober, aufgeben, wegen Feiertag und Sonntag mit längeren Laufzeiten. Wichtige Fristsachen geben Sie besser früher auf.
Herbst-Feiertage 2026 im Überblick
Im Herbst 2026 fallen gleich drei Feiertage auf ein Wochenende. Neben dem 3. Oktober liegt auch der Reformationstag auf einem Samstag, Allerheiligen fällt auf einen Sonntag. Nur der Buß- und Bettag in Sachsen liegt mitten in der Woche. Auch der 2. Weihnachtsfeiertag fällt 2026 auf einen Samstag, den 26. Dezember.
| Datum | Wochentag | Feiertag | Gesetzlicher Feiertag in |
|---|---|---|---|
| 3. Oktober 2026 | Samstag | Tag der Deutschen Einheit | allen 16 Ländern (Bundesrecht) |
| 31. Oktober 2026 | Samstag | Reformationstag | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| 1. November 2026 | Sonntag | Allerheiligen | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| 18. November 2026 | Mittwoch | Buß- und Bettag | Sachsen |
In den fünf ostdeutschen Flächenländern ist der Reformationstag seit der Wiedervereinigung Feiertag. Seit 2018 kamen Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hinzu. Der Buß- und Bettag fällt immer auf den Mittwoch vor dem 23. November. Seit 1995 ist er nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Die übrigen Länder hatten ihn damals abgeschafft, um die Mehrbelastung der Arbeitgeber durch die neue Pflegeversicherung auszugleichen. Beschäftigte in Sachsen zahlen dafür einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung.
Dass Allerheiligen 2026 auf einen Sonntag fällt, hat Folgen für Zuschläge. Wer am 1. November in einem der fünf Allerheiligen-Länder arbeitet, kann bis zum Feiertagssatz von 125 % steuerfrei erhalten, nicht nur bis zum Sonntagssatz von 50 %. Die beiden Sätze werden aber nicht addiert.
Herbstferien 2026: Fällt der 3. Oktober in die Ferien?
Die Sommerferien stimmen die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) ab. Alle übrigen Ferien legt jedes Land selbst fest. Nach dem Ferienkalender der KMK für das Schuljahr 2026/27 (Stand: 9. Oktober 2025) liegt der 3. Oktober 2026 in keinem Land innerhalb der Herbstferien.
In drei Ländern beginnen die Ferien aber direkt danach: In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist Montag, 5. Oktober 2026, der erste Ferientag. Das Feiertagswochenende geht dort also nahtlos in die Ferien über. Die Termine für Hessen und Rheinland-Pfalz bestätigen auch die Bildungsministerien der beiden Länder.
| Land | Herbstferien 2026 | Bezug zum 3. Oktober |
|---|---|---|
| Hessen | 5.10.–17.10. | Ferienbeginn direkt nach dem Feiertagswochenende |
| Rheinland-Pfalz | 5.10.–16.10. | Ferienbeginn direkt nach dem Feiertagswochenende |
| Saarland | 5.10.–16.10. | Ferienbeginn direkt nach dem Feiertagswochenende |
| Bremen | 12.10.–24.10. | eine Woche später |
| Niedersachsen | 12.10.–24.10. | eine Woche später |
| Sachsen | 12.10.–24.10. | eine Woche später |
| Schleswig-Holstein | 12.10.–24.10. | eine Woche später |
| Thüringen | 12.10.–24.10. | eine Woche später |
| Mecklenburg-Vorpommern | 15.10.–24.10. | später |
| Nordrhein-Westfalen | 17.10.–31.10. | später |
| Berlin | 19.10.–31.10. | später |
| Brandenburg | 19.10.–30.10. | später |
| Hamburg | 19.10.–30.10. | später |
| Sachsen-Anhalt | 19.10.–30.10. | später |
| Baden-Württemberg | 26.10.–30.10. und 31.10. | später |
| Bayern | 2.11.–6.11. | später |
Viele Länder vergeben zusätzlich bewegliche Ferientage, über die Schulen oder Schulämter entscheiden. Die KMK gibt dazu nur die Anzahl je Land an. Ob zum Beispiel Freitag, 2. Oktober 2026, an Ihrer Schule unterrichtsfrei ist, erfahren Sie deshalb direkt bei der Schule. Kurzfristige Änderungen der Ferientermine sind möglich. Verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Kultusministerien.
Bräuche und Aktionen am 3. Oktober
Feste Bräuche wie zu Ostern oder Weihnachten haben sich für den vergleichsweise jungen Feiertag kaum herausgebildet. Etabliert haben sich aber einige Veranstaltungen, die jedes Jahr wiederkehren.
Zentrale Feier und Bürgerfest
Die zentrale Feier richtet in der Regel das Land aus, das gerade den Vorsitz im Bundesrat hat. 2026 ist das die Freie Hansestadt Bremen. Das Motto lautet „Viele Stärken – ein Land“.
Bremen: Innenstadt, Schlachte und Osterdeich bis zum Weserstadion
Das Bürgerfest ist kostenfrei. Es bietet drei Tage Programm, fast alles unter freiem Himmel. Der Veranstalter erwartet mehr als 400.000 Besucherinnen und Besucher. Alle Details zu Programm, Öffnungszeiten und Anreise finden Sie auf unserer Seite zum Bürgerfest 2026.
Am 3. Oktober selbst stehen ein Festgottesdienst und ein Festakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Verfassungsorgane auf dem Programm. Welche Länder und Städte bisher Gastgeber waren, lesen Sie in der Übersicht der Einheitsfeiern und Gastgeber.
Tag der offenen Moschee
Seit 1997 laden Moscheegemeinden jedes Jahr am 3. Oktober zum Tag der offenen Moschee ein. Seit 2007 wird der Tag unter dem Dach des Koordinationsrats der Muslime (KRM) organisiert, jeweils mit einem neuen Motto. Das Datum ist laut Veranstalter bewusst gewählt. Es soll „das Selbstverständnis der Muslime als Teil der deutschen Gesellschaft und ihre Verbundenheit mit der Gesamtbevölkerung zum Ausdruck bringen“. In seiner Pressemitteilung zum 25-jährigen Bestehen (2021) kündigte der KRM an, dass bundesweit mehr als 1.000 Moscheegemeinden ihre Türen öffnen. Welche Gemeinden 2026 teilnehmen, erfahren Sie beim Veranstalter und bei den Moscheegemeinden vor Ort.
Flaggen, Festakte und Angebote vor Ort
Die Dienstgebäude des Bundes werden am 3. Oktober beflaggt. Viele Länder, Städte und Gemeinden laden zu eigenen Feierstunden, Konzerten oder Führungen ein. Der Samstagstermin bietet 2026 dafür ein langes Wochenende. Aktuelle Termine finden Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Einen Überblick über Geschichte und Bedeutung des Feiertags gibt die Startseite.
Quellen und weiterführende Links
Alle Angaben auf dieser Seite haben wir anhand der folgenden Quellen geprüft (Stand: 19. September 2026). Maßgeblich sind im Zweifel die Angaben der jeweiligen Herausgeber.
- Nationale Feiertage (Bundesministerium des Innern)
- Einigungsvertrag, Art. 2 – Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit (Gesetze im Internet)
- § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – Entgeltzahlung an Feiertagen (Gesetze im Internet)
- § 9 Arbeitszeitgesetz – Sonn- und Feiertagsruhe (Gesetze im Internet)
- § 10 Arbeitszeitgesetz – Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Gesetze im Internet)
- § 11 Arbeitszeitgesetz – Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Gesetze im Internet)
- § 3b Einkommensteuergesetz – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (Gesetze im Internet)
- Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (lohn-info.de)
- § 30 Straßenverkehrs-Ordnung – Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Gesetze im Internet)
- Ferienkalender Schuljahr 2026/27 (Kultusministerkonferenz, PDF)
- Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland (Wikipedia)
- Ladenschlussgesetz (Wikipedia)
- Buß- und Bettag (Wikipedia)
- Tag der offenen Moschee – Ziele und Zwecke (Koordinationsrat der Muslime)
- Tag der Deutschen Einheit 2026 in Bremen (Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen)